Fernsehversorgung wird umgestellt

Fernsehversorgung wird umgestellt

17.07.2023

Direktvertrag notwendig

Durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes vom 01.12.2021 dürfen wir als Vermieter den Basis-Kabelanschluss von PŸUR nicht mehr über die Mietnebenkosten abrechnen, sodass wir ihn zum 1. Januar 2024 auch nicht mehr automatisch bereitstellen.

Daher können und müssen Sie Ihre TV-Versorgung ab 01.01.2024 individuell über einen Direktvertrag selbstständig regeln.

Dies können Sie auch weiterhin mit dem Kabelversorger PYÜR tun. Wir empfehlen Ihnen, zeitnah einen eigenen Vertrag bei PYÜR abzuschließen, da anderenfalls Ihre Fernsehversorgung über den Kabelanschluss nach dem 31.12.2023 eingestellt wird. Preislich ändert sich für Sie nichts, es bleibt bei monatlich 9,50 Euro brutto für das Basis TV-Paket mit 94 Sendern. Der einzige Unterschied ist, dass Sie das Entgelt direkt an PŸUR entrichten.

Dazu erhalten Sie als Mieter der SWG in den nächsten Tagen eine schriftliche Mieterinformation. Internet- oder Telefonprodukte sind von der Umstellung nicht betroffen.