AGB für Gästewohnungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gästewohnungen

§ 1 Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss 

1. Die Mietsache besteht aus der entsprechenden Gästewohnung, wie sie auf der Webseite der SWG unter www.swg-schwerin.de/wohnen/gaestewohnungen beschrieben wird. Es handelt es sich dabei um eine möblierte Wohnung, die im Rahmen des genossenschaftlichen Förderauftrags als zusätzliches Serviceangebot, vorrangig für unsere Mitglieder und deren Besucher, zeitlich begrenzt gegen Nutzungsentgelt zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus kann sie auch an Nicht-Mitglieder der SWG vermietet werden. Eine gewerbliche Nutzung der Gästewohnung ist ausgeschlossen. Geringfügige Abweichungen bzgl. des Zustandes der Gästewohnung gelten als vereinbart, sofern sie für den Vertragspartner (nachfolgende Nennungen immer m/w/d) zumutbar sind. Eine kurzfristige Änderung der Wohnungsausstattung behält sich die SWG vor. Die SWG ist ausdrücklich kein Reiseveranstalter im Sinne des BGB. Nebenabreden bestehen grundsätzlich nicht und bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.

2. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für Reservierungen ist das Buchungsportal unter www.swg-schwerin.de/wohnen/gaestewohnungen zu nutzen. Nach Bearbeitung der Reservierung durch die SWG erfolgt der Versand der Buchungsbestätigung an den Vertragspartner. Die SWG behält sich das Recht zur Stornierung vor. 

3. Alle Vereinbarungen zur Anmietung der Gästewohnung sind nur dann rechtsverbindlich zustande gekommen, wenn sie von der SWG in Textform firmengemäß gezeichnet werden und der Mietpreis in voller Höhe auf dem Geschäftskonto der SWG eingegangen ist. Sie verpflichten die SWG mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen nur in dem in der Buchungsbestätigung angegebenem Umfang. 

4. Sollte aus organisatorischen Gründen ein Umbuchen auf eine andere Gästewohnung ausnahmsweise notwendig sein, behält sich die SWG dieses Recht vor. 

5. Für alle Vereinbarungen gelten die dem Vertragspartner bekannt gegebenen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) für Gästewohnungen. 

6. Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Pandemien, Streik oder Aussperrung sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der SWG liegen, entbinden die SWG von einer verbindlich vereinbarten Verpflichtung. Entschädigungsansprüche gegen die SWG können hieraus nicht abgeleitet werden. 

§ 2 Preise 

1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage veröffentlichten Mietpreise, das inkludiert die in jedem Fall durchzuführende Endreinigung. Frühestmöglicher Buchungsbeginn ist drei Arbeitstage nach Eingang der Reservierung. 

2. Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die Umsatzsteuer, sofern Preise nicht ausdrücklich als Nettopreise exklusive Umsatzsteuer ausgewiesen sind. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der SWG die Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe, zusätzlich zum vereinbarten Nettopreis, zu begleichen. 

§ 3 Zahlungsbedingungen 

1. Die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsbeträge sind sofort fällig und vor Anreise zu entrichten. Erfolgt die Buchung kurzfristig (ab drei Tage vor dem Anreisedatum), so ist die Zahlung in bar vor Ort beim Vermieter zu entrichten. In Absprache ist auch eine Nachweisführung über eine geleistete Überweisung möglich.  

2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zugang auf dem Geschäftskonto der SWG maßgebend. Der Vertragspartner haftet gegenüber der SWG für alle durch die verspätete Zahlung des Entgelts verursachten Kosten. 

3. Werden bei Überweisungen Bankgebühren (z.B. Ausland) erhoben, gehen diese zu Lasten des Vertragspartners und werden in Rechnung gestellt. 

4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) erhoben. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt. 

5. Der Vertragspartner kann Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 4 Vorzeitige Vertragsauflösung 

1. Die SWG ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die vorzeitige Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung ab Zugang der Buchungsbestätigung zu erklären, wenn 

  • der Vertragspartner in den Räumlichkeiten mehr Gäste beherbergt als maximal möglich; 
  • der Vertragspartner die Räumlichkeiten bewusst beschädigt oder bewusst gegen die Hausordnung verstößt (bspw. durch ruhestörenden Lärm innerhalb der Ruhezeiten), 
  • der Vertragspartner unerlaubt Haustiere beherbergt, 
  • der Vertragspartner die Räumlichkeiten ohne Zustimmung in Gänze oder zum Teil untervermietet und/oder un- bzw. entgeltlich Dritten zur Nutzung überlässt; 
  • der Vertragspartner die Gästewohnung zu einem anderen Zweck nutzt als zu Wohnzwecken. 

§ 5 Stornierung, Kündigung, Nichtanreise und Aufenthaltsabbruch 

1. Storniert bzw. kündigt der Vertragspartner den Gästewohnungsvertrag vor Beginn des gebuchten Nutzungszeitraums, gelten folgende Stornierungskosten als vereinbart: 

  • (alle Angaben als Prozentwert des Übernachtungspreises): 
  • 30 % bis 15 Tage vor Nutzungsbeginn 
  • 80 % 4 -14 Tage vor Nutzungsbeginn 
  • 100 % 3 Tage vor Nutzungsbeginn / am Anreisetag 

2. Die Stornierung hat in Textform zu erfolgen. Sie ist ggf. mit weiteren Erklärungen per E-Mail an vermietung@swg-schwerin.de zu senden oder persönlich bzw. postalisch einzureichen. Maßgeblich ist das Datum des Zugangs der Stornierung bei der SWG, telefonische Absagen sind nicht ausreichend. 

3. Bei Nichtanreise ohne Stornierung bleibt der Vertragspartner zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner den Aufenthalt vorzeitig abbricht. 

§ 6 Rücktrittsrecht 

Die SWG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Vertragspartner nicht zahlungsfähig bzw. nicht zahlungswillig ist.

§ 7 Haftung / Pflichten des Vertragspartners 

1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Räumlichkeiten nur zum Zwecke der Nutzung als Gästewohnung zu verwenden. Der Vertragspartner ist nur berechtigt, die Räumlichkeiten mit der im Vertrag benannten maximalen Anzahl von Gästen und nur für kurzfristige Wohnzwecke zu beziehen. Eine Änderung des Verwendungszweckes ist nur mit schriftlicher Zustimmung der SWG gestattet. 

2. Die Untervermietung der Räumlichkeiten oder die Weitergabe jeder Art an Dritte (ob entgeltlich oder unentgeltlich) ist nur mit schriftlicher Zustimmung der SWG gestattet. 

3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Räumlichkeiten sowie das Inventar pfleglich und schonend zu behandeln und die ihn begleitenden oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. 

4. Schäden an den überlassenen Räumen, im Haus und an den Außenanlagen sowie schadhaftes oder fehlendes Inventar sind der SWG unverzüglich anzuzeigen. Der Vertragspartner haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Anzeige- und Sorgfaltspflicht verursacht werden, insbesondere, wenn technische Anlagen und sonstige Einrichtungen und Gegenstände unsachgemäß behandelt werden. Er haftet auch für die Schäden, die durch seine Angehörigen oder mitnutzenden Gäste schuldhaft verursacht werden. Insbesondere haftet er für Schäden, die durch fahrlässigen Umgang mit Wasser, mit der Elektrik sowie der Sanitär- und Heizungsanlage, durch geöffnete Türen und Fenster oder durch Versäumung einer vom Vertragspartner übernommenen sonstigen Pflicht entstehen. Auch bei entstandenen Beschädigungen durch Absatzschuhe, Stockspitzen oder sonstigen spitzen Gegenständen kann der Vertragspartner in Haftung genommen werden. Bei Störungen und Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Vertragspartner verpflichtet, diese sofort der SWG zu melden. 

5. Der Vertragspartner haftet für die Vollständigkeit von Mobiliar, Zubehör und sonstigen Einrichtungsgegenständen in der Gästewohnung. Bei Verlust oder Beschädigung ist der Vertragspartner schadenersatzpflichtig.

6. In der gesamten Gästewohnung gilt ein absolutes Rauchverbot.

7. Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet. 

8. Weitere Pflichten (Rücksichtnahme auf Bewohner, Mülltrennung u.a.) sind in der Benutzerordnung für Gästewohnungen, die Bestandteil dieser AGB für Gästewohnungen ist, geregelt. Diese liegt in der Wohnung aus und ist als Anlage beigefügt.

§ 8 Zugang zur Gästewohnung 

Die Übergabe der Gästewohnungen Wuppertaler- Str. 53, Hamburger Allee 80 und der Kopernikusstrasse 2 erfolgt durch Mitarbeitende des Vereins Hand in Hand e.V. und findet von Montag bis Donnerstag in der Regel persönlich vor Ort statt. Den genauen Übergabezeitpunkt hat der Vertragspartner rechtzeitig vor Anreise (spätestens zwei Tage vorher) unter den in der Buchungsbestätigung hinterlegten Kontaktdaten abzustimmen.

An den restlichen Tagen der Woche erhält der Vertragspartner über einen elektronisch generierten Code Zugang zum Schlüsseltresor (keyless-Verfahren). Der Schlüsseltresor befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Gästewohnung und sichert sowohl den Haustür- als auch den Wohnungstürschlüssel. 

Der individuell generierte Code wird dem Vertragspartner in der Buchungsbestätigung, sowie in einer vor Anreise gesonderten E-Mail mitgeteilt. In Ausnahmefällen ist eine telefonische Übermittlung auch zulässig.

Der Zugang für die Gästewohnung in der J.-Sibelius-Str. 1 erfolgt grundsätzlich im keyless- Verfahren. 

Lageort des Schlüsseltresors:

  • Kopernikusstrasse 2 – am linken Hauseingang der Kopernikusstraße 2, direkt neben der Aufzugsanlage
  • Hamburger Allee 80 – an der Vorderseite des Gebäudes direkt am linken Hauseingang
  • Wuppertaler- Str. 53 - hofseitig, unterhalb des Haupteingangs des Nachbarschaftstreff auf Kellergeschoßebene
  • J.-Sibelius-Str. 1 – direkt links neben der Eingangstür für die Gästewohnung (SWG-Firmenlogo auf dem Glasausschnitt)

§ 9 Übergabe / Rückgabe 

Die Anreise ist am vereinbarten Anreisetag ab 14.00 Uhr möglich. Eine frühere Anreise ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Das Verlassen der Räumlichkeiten hat am Abreisetag bis 10:00 Uhr in einem vertragsgemäßen Zustand zu erfolgen. 

  • Bei Abreise sind die Schlüssel gut sichtbar in der Gästewohnung zu hinterlassen. Wurde der Zugang zur Wohnung im keyless-Verfahren (Schlüsseltresor) ausgeübt, erfolgt die Rückgabe identisch. Somit sind Haustür- und auch Wohnungsschlüssel bei Abreise in den Schlüsseltresor zurückzulegen. 
  • Bettwäsche, Handtücher, Geschirrhandtücher etc. sind vom Vertragspartner mitzubringen und demnach nicht vorhanden oder im Preis enthalten. 
  • Es besteht die Möglichkeit nach vorheriger Abstimmung ein entsprechendes Wäschepaket für 10,- € p. P. in Ausnahmefällen dazu zu buchen.
  • Die überlassenen Räume sind nach Beendigung des Vertrages vom Vertragspartner geräumt und in besenreinem Zustand zurückzugeben. Der Vertragspartner hat insbesondere Geschirr und Besteck (gereinigt) in die dafür vorgesehenen Einrichtungen abzustellen, den Müll (getrennt) zu entsorgen sowie Tische und Arbeitsplatten zu säubern. 

§ 10 Haftung des Vermieters 

1. Die Haftung der SWG richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. 

2. Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die SWG ist ausgeschlossen. 

3. Die SWG übernimmt keine Haftung für Schäden, welche dem Vertragspartner aus zeitweiligen Störungen oder Absperrungen der Wasserzufuhr, Kanalisierungsleitung, von Gas, Strom, Licht, Telefon, Internet und dergleichen entstehen. Preisminderungen sind ausgeschlossen. 

4. Die SWG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Brand und andere außerordentliche Ereignisse, auch nicht durch Diebstahl oder Vandalismus, an den vom Vertragspartner in den Gebäuden der SWG eingebrachten Gegenständen entstehen. 

5. Soweit die Haftung der SWG ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der SWG. 

6. Die SWG haftet des Weiteren nicht für Wertgegenstände des Vertragspartners.

7. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von der SWG zu vertretenden Schäden auf 1.000,00 € pro Schadenfall begrenzt. 

§ 11 Datenschutz 

1. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden von der SWG nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nur insoweit erhoben, gespeichert und Dritten zur Verfügung gestellt, als dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist. 

2. Weitergehende Datenschutzinformationen stehen online unter www.swg-schwerin.de/datenschutz zur Verfügung. 

§ 12 Schlussbestimmungen 

1. Eine Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der SWG. 

2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt. 

3. Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. 

4. Die SWG ist berechtigt, dem Vertragspartner Schriftstücke aller Art an die Adresse der vom Vertragspartner gemieteten Gästewohnung der SWG bekannt zu geben mit der Wirkung, dass sie dem Vertragspartner als zugegangen gelten. 

5. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Schwerin zuständig. 

(Fassung vom 01.09.2023) 

Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG

Vorstand
gez. Guido Müller
gez. Manuela Friedrich

Anlage

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