Bauliche Veränderungen

Bauliche Veränderungen – worauf muss ich achten?

Für jede Veränderung der baulichen Grundausstattung in Ihrer Mietwohnung benötigen Sie unsere Genehmigung. Wenn Sie bauliche Veränderungen in der Wohnung planen, beachten Sie bitte, dass Sie die Art und den Umfang der geplanten Maßnahme bei Ihrem Antrag angeben. In einigen Fällen benötigen Sie nicht nur unsere Genehmigung, sondern auch die Zustimmung der Bauaufsicht oder sogar der Baudenkmalpflege.

Diese Genehmigung kann unter der Bedingung der Einhaltung von Auflagen erfolgen, z. B. der Verwendung bestimmter Materialien. Die Kosten der baulichen Veränderungen und deren spätere Instandhaltung sind vom Mieter zu tragen. In unserem Genehmigungsschreiben wird auch mitgeteilt, ob ausgebaute Einrichtungsgegenstände von Ihnen aufzubewahren sind oder entsorgt werden können. Denken Sie daran, dass es bei Ihrem Auszug aus den Mieträumen zur Rückwandlung der Umbauten kommen kann, deren Kosten Sie zu tragen hätten.

Nehmen Sie bei Bauarbeiten Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie die Ruhezeiten! Bauschutt gehört nicht in die Mülltonnen und ist von Ihnen ordnungsgemäß zu entsorgen.