Hausordnung

Hausordnung regelt das Zusammenleben

Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einem Haus erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. In dieser Hausordnung stellen wir dar, was uns wichtig ist und was Ihnen wichtig sein sollte, damit alle Hausbewohner sagen können: In dieser Hausgemeinschaft lässt es sich gut wohnen und leben!

Die Beachtung und Einhaltung der Hausordnung durch alle Hausbewohner bietet die Gewähr für eine gute Nachbarschaft sowie den Erhalt des guten Zustandes der Wohnung und gepflegter Gemeinschaftsanlagen. Mit Ihrer Unterschrift unter dieser Hausordnung verpflichten Sie sich zu deren Einhaltung.

I. Lüftung und Heizung

Zur Minderung der Raumluftfeuchte und aus hygienischen Gründen ist Ihre aktive Mitwirkung bei der Lüftung der Wohnräume erforderlich, insbesondere durch Stoßlüftung über die Fenster oder die Lüfteranlagen in der Wohnung. Ein Querlüften über das Treppenhaus kann zu Geruchsbelästigungen der Nachbarn führen und ist nicht gestattet.
Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, müssen Sie im gemeinschaftlichen Interesse alles tun, um das Einfrieren der Sanitäranlagen, Rohrleitungen und Heizkörper zu vermeiden. Halten Sie deshalb insbesondere Keller-, Boden- und Treppenhausfenster in der kalten Jahreszeit – außer zum Lüften – unbedingt geschlossen. Verschließen Sie die Fenster ebenfalls bei starkem Schneefall, Regen und Unwetter.

II. Gegenseitige Rücksichtnahme

Lärm belastet alle Hausbewohner. Halten Sie deshalb die allgemeinen Ruhezeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ein und vermeiden Sie jede über das normale Maß hinausgehende Lärmbelästigung.

Stellen Sie Fernseh-, Rundfunkgeräte, andere Tonträger sowie Computer stets auf Zimmerlautstärke ein, auch deren Benutzung im Freien (auf Balkonen, Loggien, Terrassen usw.) darf Ihre Nachbarn nicht stören.

Betreiben Sie Waschmaschinen, Wäsche-trockner und auch Geschirrspülmaschinen möglichst nicht länger als bis 22.00 Uhr.
Sind bei hauswirtschaftlichen  und handwerklichen Arbeiten im Haus, Hof oder Außenanlagen belästigende Geräusche nicht zu vermeiden, so nehmen Sie diese Verrichtungen werktags außerhalb der vorgenannten Ruhezeiten vor. Diese Arbeiten sollten bis 18.00 Uhr beendet sein.
Partys oder Feiern dürfen nicht zu unzumutbaren Lärmbelästigungen der Nachbarschaft führen. Grundsätzlich gelten auch hier die allgemeinen Ruhezeiten. Sprechen Sie bitte vorher mit den anderen Hausbewohnern, die dann sicherlich  ein gewisses Maß an Geräuscheinwirkung tolerieren werden.

III. Benutzung der Außenanlagen

Wenn Ihre Kinder den Spielplatz benutzen, achten Sie darauf, dass Sie Spielzeug und Abfälle nach Beendigung des Spielens einsammeln. Tragen Sie damit zur Sauberkeit des Spielplatzes bei. Die Benutzung der Spielgeräte auf unseren Spielplätzen geschieht auf eigene Gefahr. Auch Ihre Kinder sollten beim Spielen die allgemeinen Ruhezeiten einhalten.

Auf Rasenflächen, die zum Spielen freigegeben sind, ist zum Schutz der Grünflächen das Befahren mit Fahrrädern, Skateboards, Inlinern, Kickboards etc. nicht erlaubt. Dies gilt auch für Innenhöfe, Flure  und Treppenhäuser.

Ballspielen für Kinder ist erlaubt - Jugendliche sollten auf umliegende Bolzplätze ausweichen. Beim Ballspielen ist auf das Ruhebedürfnis der Mitbewohner Rücksicht zu nehmen,  Anpflanzungen sind zu schonen.

Werfen Sie keine Abfälle in die Grünanlagen und füttern Sie keine Tiere, insbesondere keine Tauben, Möwen und Katzen. Halten Sie Haustiere aus hygienischen Gründen unbedingt von den Spielplätzen und Sandkisten fern. Eine Verunreinigung der Grünanlagen  durch Ihre Hunde und Katzen müssen wir Ihnen untersagen.

Ein Befahren oder Abstellen von Fahrzeugen auf dem Hof, auf Gehwegen und Grünflächen gestatten wir nicht. Nutzen Sie die dafür vorgesehenen Plätze.

IV. Sicherheit

Zum Schutz der Hausbewohner halten Sie  bitte die Haustüren, Keller- und Hoftüren geschlossen. Haus- und Hofeingänge, Treppen und  Flure erfüllen ihren Zweck als Fluchtweg nur, wenn Sie sie freihalten und

  • Fahrräder sowie Kleinfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren nicht dort abstellen;
  • Schuhe, Schirmständer u. ä. mit in die Wohnung nehmen;
  • Kinderwagen und Rollatoren so abstellen, dass dadurch die Fluchtwege nicht eingeschränkt und andere Hausbewohner nicht behindert werden.

Auch auf dem Trockenboden, in den Boden- und Kellergängen sowie in den Gemeinschaftsräumen wie Trockenraum etc. dürfen Sie aus Sicherheitsgründen keine Gegen-stände abstellen. Halten Sie grundsätzlich Zugänge zu Absperrvorrichtungen an Leitungen im Keller frei.

Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündlichen und Geruch verursachenden Stoffen in Wohnungen, auf Balkonen, Loggien, Wintergärten, Keller- oder Boden-räumen ist nicht erlaubt.
Spreng- und Explosionsstoffe dürfen Sie nicht in das Haus oder auf das Grundstück bringen.

Wenn Sie Gasgeruch im Haus oder in der Wohnung bemerken, hantieren Sie auf keinen Fall mit Feuer. Betätigen Sie keine elektrischen Schalter, öffnen Sie die Fenster bzw. Türen und drehen Sie den Haupthahn ab. Bei Gasgeruch, Undichtigkeiten oder sonstigen Mängeln an Gas- und Wasserleitungen benachrichtigen Sie unverzüglich uns oder Ihren Energieversorger. Nutzen Sie im Notfall  auch die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei.

Bringen Sie Blumenkästen und ähnliches  so an, dass dadurch niemand gefährdet werden kann. Achten Sie bitte darauf, dass beim Blumengießen kein Wasser nach unten läuft.

Sollten Sie sich  für längere Zeit nicht in Ihrer Wohnung aufhalten, überlassen Sie bitte für Notfälle einen Wohnungsschlüssel einer Person Ihres Vertrauens und benachrichtigen Sie uns.

Aus Sicherheitsgründen erlauben wir das Grillen auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nur mit einem Elektrogrill. Nehmen Sie dabei auch Rücksicht auf Ihre Nachbarn, so dass diese nicht durch Rauch, Ruß oder Gerüche unangemessen beeinträchtigt werden.

V. Ordnung und Sauberkeit

In einem sauberen Umfeld lebt es sich besser, halten Sie deshalb  im Interesse aller Hausbewohner Haus und Außenanlagen ständig sauber. Soweit durch unsere Genossenschaft die Durchführung der dafür notwendigen Arbeiten nicht auf Dritte übertragen wurde, reinigen

  • die auf einer Etage wohnenden Hausbewohner die Treppen im  wöchentlichen Wechsel, die Treppenhausfenster quartalsweise
  • alle Hausbewohner abwechselnd nach einem bei Bedarf aufzustellenden Plan die Kellergänge, den Boden und die Bodentreppe, die Zugangswege außerhalb des Hauses einschließlich der Außentreppe, den Hof sowie die Außenanlage vor dem Haus erfolgt
  • die Schnee- und Eisbeseitigung auf den Zugangswegen zum Haus im gleichmäßigen Wechsel durch alle Hausbewohner

Sorgen Sie dafür, dass Ihre  o.g. Pflichten auch während der Dauer Ihrer Abwesenheit oder im Krankheitsfall durchgeführt werden.

Abfall und Unrat dürfen nur in den dafür vorgesehenen Müllgefäßen gesammelt werden. Sperriger Abfall, Kartons usw. sind vorher zu verkleinern.  Bitte achten Sie darauf, dass kein Abfall oder Unrat im Haus, auf den Zugangswegen oder den  Standplatz der Müllgefäße verschüttet wird.

Teppiche dürfen Sie nur auf dem dafür vorgesehenen Platz klopfen und abbürsten. Schuhe, Textilien, Badezimmergarnituren  etc. dürfen Sie nicht aus  Fenstern, über die Balkonbrüstung oder im Treppenhaus reinigen.

Auf Balkonen dürfen Sie die Wäsche nur innen unterhalb der Brüstung trocknen. Ansonsten stehen Ihnen, soweit vorhanden, Trockenräume zur Verfügung. Reinigen Sie diese nach jeder Benutzung.
Halten Sie die Abflüsse in Toiletten, Spülen und Waschbecken von Abfällen frei. Schütten Sie insbesondere kein Katzen-, Vogel- oder anderes Tierstreu hinein; auch Küchenabfälle, Fette, Papierwindeln, Hygieneartikel jeglicher Art gehören auf keinen Fall in den Abfluss, sondern sind mit dem Hausmüll zu entsorgen.

VI. Gemeinschaftseinrichtungen

Für Gemeinschaftseinrichtungen gelten die jeweilige Benutzungsordnung, Bedienungsanweisungen und Hinweisschilder. Sollte Ihre Hausgemeinschaft oder die Genossenschaft Einteilungspläne aufgestellt haben, sind diese bei der Benutzung einzuhalten.

Personenaufzüge

Kleinkinder dürfen den Aufzug nur in Begleitung Erwachsener benutzen. Beim Transport sperriger Gegenstände oder schwerer Lasten beachten Sie bitte die Größe der Kabinen und die zulässige Tragkraft. Blockieren Sie keinesfalls die Türen.

Müllentsorgung

Werfen Sie in den Müllbehälter nur Hausmüll; sind Wertstoffcontainer aufgestellt, benutzen Sie diese entsprechend ihrer Bestimmung. Für die Entsorgung von Sperrmüll vereinbaren Sie bitte mit dem kommunalen Entsorgungsbetrieb einen Termin und stellen Ihren Sperrmüll erst zu diesem Termin zur Abholung bereit.

Gemeinschaftsantenne / Breitbandkabelanschluss

Alle Wohnungen unserer Genossenschaft sind mit einem Breitbandkabelanschluss ausgestattet. Benutzen Sie Ihre TV- bzw. Radioempfangsgeräte ausschließlich mit geeigneten (zugelassenen) Anschlusskabeln. Das Anbringen von Antennen, Satellitenschüsseln und anderen Empfangsanlagen außerhalb der geschlossenen Mieträume ist nicht erlaubt. Arbeiten Sie nicht selbst an den Steckdosen oder Kabeln.