Versicherungen

Versicherungen genau prüfen

Die Wohnanlage ist gegen die üblichen Gefahren versichert. Sie können sich durch den Abschluss einer Versicherung vor den Folgen aus Schäden schützen, die man an den Gegenständen des Vermieters verursacht. Als mögliche Versicherungsarten kommen die Privat-Haftplichtversicherung und die Hausratversicherung in Betracht.

Privat-Haftplichtversicherung

Die Privat-Haftplichtversicherung tritt immer dann ein, wenn der Versicherte (Mieter) Schäden an fremdem Eigentum herbeiführt. Dabei ist aber die vorsätzliche Beschädigung fremder Sachen ausgeschlossen (§ 152 Versicherungsvertragsgesetz).

Achtung:

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen in der Regel vor, dass fremde Sachen, die der Versicherungsnehmer (Mieter) gemietet, gepachtet oder geliehen hat, von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Mieter muss somit entweder die gemieteten Sachen durch einen gesonderten Versicherungsvertrag in den Versicherungsschutz einbeziehen oder bei Neuabschluss darauf achten, dass die gemieteten Sachen mit unter den Versicherungsschutz fallen (siehe Versicherungspolice). Informieren Sie sich dazu bei verschiedenen Versicherungsträgern!