Nutzung

Nutzung Ihres Wohnraums

In Ihrem Mietvertrag wurde vereinbart, dass die Wohnung nur zu Wohnzwecken vermietet wird.

Die Ausübung eines Berufes oder Gewerbes in der Mietwohnung ist grundsätzlich nicht möglich.

Sofern keine Schädigung der Wohnung oder der Zugänge und keine unzumutbare Belästigung zu befürchten sind, erteilen wir nach Absprache mit dem Sachbearbeiter unter Auflagen für den kleineren Gewerbebetrieb unsere Zustimmung.

Sie müssen jedoch mit der Erhebung eines Gewerbezuschlages rechnen.