Betriebskosten

Betriebskosten – was gehört dazu?

  • Grundsteuer, Kosten für die Be- und Entwässerung, Heizungs- und Warmwasserkosten, Niederschlagswasser, Wartung Durchlauferhitzer,
  • Kosten für den Personen- und Lastenaufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Beleuchtung,
  • Schornsteinreinigung (Kehrgebühren), Großgrün, Winterdienst,
  • Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswartkosten,
  • Hausreinigung, prophylaktische Ungezieferbekämpfung
  • und sonstige Betriebskosten.

Schauen Sie in Ihrem Mietvertrag nach, um zu erfahren, welche Betriebskosten umgelegt werden.

Straßenreinigung

Wie oft und zu welchem Preis eine Straße gereinigt wird, bestimmt die Straßenreinigungs-satzung der Landeshauptstadt Schwerin. Grundlage für die Abrechnung bilden die Abgabebescheide des Steueramtes Schwerin bzw. die Rechnungen der SAS Schwerin.

In den Kosten enthalten ist auch der Winterdienst. Diese Kosten beziehen sich nur auf öffentliche Straßen. Deshalb muss beispielsweise die Schnee- und Eisbeseitigung auf Gebäudezufahrten und Privatwegen an den Häusern separat erfolgen.

Wasserkosten

Im Großteil unseres Bestandes erfolgt die Verbrauchsübermittlung automatisch per Funk, so dass ein Zugang zur Wohnung nicht gewährleister werden muss. Allerdings können Wassseruhren im Gegensatz zu elektronischen Heizkostenverteilern keine Zwischenwerte speichern bzw. anzeigen. Zu Kontrollzwecken empfehlen wir Ihnen daher, Ihre Wasserzähler-stände jeweils zum 31.12. zu notieren, um eine Vergleichs-möglichkeit zu haben.

Mieter mit Wasserzählern ohne Funkausstattung beachten bitte die entsprechenden Aushänge der Ableser an Ihrer Haustafel. In diesem Falle muss dem Ableser der Zugang zur eigenen Wohnung ermöglicht werden. Der Ablesevorgang sollte in Ihrem eigenen Interesse mitverfolgt werden.

Tipps für alle Mieter:

Prüfen Sie regelmäßig Spülkästen und Wasserhähne auf Mängel. Oft sind hohe Wasserverbräuche auf zu spät festgestellte bzw. gemeldete Schäden zurückzuführen. Kosten, die durch Unterlassung einer rechtzeitigen Anzeige entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Melden oder beseitigen Sie Defekte daher in Ihrem eigenen Interesse möglichst zeitnah.

Abrechnung der Betriebskosten

Sofern eine Abrechnung vereinbart wurde, werden mit der Miete Vorauszahlungen erhoben, die jährlich abgerechnet werden. Maßstab hierfür bildet in der Regel die Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung im Verhältnis zur Gesamtfläche des Hauses, der Wirtschaftseinheit oder der Verrechnungseinheit. Je nach örtlichen Gegebenheiten und Betriebskostenart kann neben der Wohnungsgröße auch die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich sein.

Die Vorauszahlungen für Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat erhoben, denn diese Kosten werden grundsätzlich verbrauchsabhängig abgerechnet. Es werden zu jeweils gleichen Teilen der individuelle Verbrauch des Mieters und die beheizte Fläche als Berechnungsmaßstab angesetzt. Auch Kaltwasser wird verbrauchsabhängig abgerechnet, sofern Messgeräte installiert sind.

Das Kalenderjahr ist der Zeitraum, über den abgerechnet wird. Die Abrechnung wird Ihnen innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum vorliegen. Sollten Sie im Laufe des Abrechnungszeitraumes die Wohnung gewechselt haben, erhalten Sie die Abrechnung ebenfalls innerhalb 12 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres.

Wir haben aufgrund von Erfahrungswerten die Vorauszahlungsbeträge kalkuliert, aber wir können dennoch keine genaue Ermittlung vornehmen, da es z. B. Kostensteigerungen bei den Versorgungsunternehmen gibt, die nicht vorhersehbar sind. Sowohl Guthaben als auch Nachzahlungen bei der Abrechnung sind deshalb normal. Je nach Ergebnis und geplanter Kostenentwicklung werden wir die Vorauszahlungsbeträge nach erfolgter Abrechnung angemessen angleichen.