Untervermietung – was ist zu beachten?
Für eine Untervermietung benötigen Sie unbedingt unsere Erlaubnis, denn uns als Vermieter interessiert es natürlich, wer in unseren Wohnungen wohnt – sei es als Mieter oder als Untermieter. Die schriftliche Genehmigung für eine Untervermietung können Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter beantragen. Geben Sie bitte unbedingt Ihre Gründe für die geplante Untervermietung an! Wichtig sind auch der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum des Untermieters sowie die bisherige Anschrift. Wenn der angehende Untermieter keinen wichtigen Grund liefert, der zu seiner Ablehnung führen könnte, und wenn Ihre Wohnung durch die Untervermietung nicht überbelegt sein wird, steht einer Untervermietung in der Regel nichts im Wege.
Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Untermieter einen schriftlichen Vertrag abzuschließen und sich die Police einer privaten Haftpflichtversicherung vorlegen zu lassen. Denken Sie daran, vertraglich festzulegen, dass der Untermietvertrag mit dem Hauptmietvertrag endet. In der Regel besteht für den Untermieter keine Möglichkeit, die Wohnung zu übernehmen, falls Sie als Hauptmieter ausziehen. Bedenken Sie bitte auch, dass nur zwischen Ihnen und unserer Genossenschaft ein Mietvertrag besteht und nur Sie (als Vertragspartner) unser Ansprechpartner sein werden.
Wichtig:
Die Überlassung der gesamten Mietwohnung an Dritte ist generell nicht möglich! Nur unter eng gefassten Ausnahmebestimmungen können wir eine Zustimmung erteilen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter! Familienangehörige und Verwandte sind keine Untermieter.