Allgemeine Informationen

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Mängel – was tun?

Stellen Sie Mängel in Ihrer Wohnung, im Haus oder in den Außenanlagen fest, dann benachrichtigen Sie uns bitte sofort über das Formular Wohnungsmangel.

Für jeden Schaden muss eine gesonderte Mängelmeldung ausgefüllt werden, da diese als Auftrag von uns an die entsprechende Fachfirma weitergeleitet wird. In Notfällen nehmen wir Ihre Meldung selbstverständlich auch telefonisch entgegen. Liegt uns Ihre Mängelmeldung vor, beauftragen wir einen Handwerker, der sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzt.

Wir behalten uns vor, den Mangel vorher zu überprüfen. Bitte verschaffen Sie dem Handwerker zur verabredeten Zeit Zugang zu Ihrer Wohnung, um eine schnelle Mängelbeseitigung gewährleisten zu können.

Müll richtig entsorgen!

Jeder kann seinen Beitrag leisten, wertvolle Umweltressourcen zu schonen und spart dabei noch Geld! Heute bedient man sich intelligenter Müllverwertungs- und Aufbereitungskonzepte, deshalb sollten Sie Ihre Abfälle nach Papier, Glas, Verpackungen und Kunststoffen, Bioabfällen und Restmüll trennen. Oberster Grundsatz sollte immer sein, Abfälle jeglicher Art zu vermeiden.

Tipps zur Mülltrennung:

Was gehört in welchen Behälter?

Altglas - Altgläser sind nach Farben (weiß, grün, braun usw.) zu sortieren

Papier (blau) - In diese Tonnen gehören Papier und Pappe.

Gelbe Tonne - Verpackungen aus Kunststoff, Metall

Bio-Tonne - Obst- und Gemüsereste, Pflanzenabfälle, Speisereste (kein Fleisch, keine gekochten Lebensmittel), Kaffee- und Teesatz

Schwarze Tonne - Restmüll

Sonderabfälle - z.B. Altöl, Batterien, Elektroschrott, Farbreste gehören nicht in den Hausmüll und sind gesondert zu entsorgen.

Bitte achten Sie darauf, gerade in der wärmeren Jahreszeit unbedingt die Deckel der Tonnen zu schließen, um starke Geruchsbelästigungen zu vermeiden und Schädlingsbefall zu verhindern.

Weitere Informationen zur Mülltrennung und zu Entsorgungstipps finden Sie auf der SAS-Seite www.sas-schwerin.de.

Hinweis zum Sperrmüll

Sperrmüll gehört nicht in den Restmüll-Behälter und auch nicht neben die Behälter! Ebenfalls ist darauf zu achten, dass Sperrmüll nicht im Treppenhaus, in Kellergängen und Trockenräumen gelagert wird. Aus brandschutztechnischen und Sicherheitsgründen sind wir verpflichtet, diese Räume und Wege freizuhalten. Die anfallenden Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls sind nicht unerheblich, aber vermeidbar.

Eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung ist über die Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH (SAS) einmal jährlich unentgeltlich möglich.

Darüber hinaus werden weitere Sperrmüllentsorgungen für alle Mieter des Hauses kostenpflichtig, sofern der konkrete Verursacher nicht ermittelt werden kann. Bitte beachten Se, dass der Vermieter die Kosten für die Beseitigung von Sperrmüll auch auf seine Mieter umlegen kann, wenn diese nicht jährlich anfallen. Entscheidend ist, dass diese Kosten zwar nicht jährlich entstehen, aber doch laufend dadurch, dass Mieter unberechtigt Müll auf Gemeinschaftsflächen abstellen (gemäß BGH-Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 137/09).

Sperrmüll können Sie auch kostenpflichtig von den Recyclinghöfen der Stadt Schwerin abholen lassen.

Wohin mit alten Autos?

Liefern Sie Ihr Altauto bei einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen ab, das Ihnen den vorgeschriebenen Verwertungsnachweis ausstellt (Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise/Nachweisverordnung NachwV vom 10.09.1996 GBl. I S. 1382).

Melden Sie es außerdem bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle ab! Es ist verboten, Altautos irgendwo stehen zu lassen. Wer es dennoch tut, dem drohen ein empfindliches Bußgeld und die Kosten für das Abschleppen.

Müll und illegaler Abfall

Einige Bürger verunreinigen unsere Stadt und gefährden die Umwelt, indem sie ihre Abfälle illegal irgendwo ablagern, statt sie ordnungsgemäß zu entsorgen. Helfen Sie mit, unsere Stadt sauber zu halten und zeigen Sie illegale Abfallablagerungen dem Umweltamt an, damit die Gefahren beseitigt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können.

Wenn Sie

  • illegale Abfallablagerungen auf privaten Grundstücken und Freiflächen bemerken sowie bei Ablagerungen auf öffentlichem Straßenland, wenden Sie sich bitte an das Umweltamt, Telefon: 0385 5452479,
  • bei Ablagerungen in öffentlichen Grünanlagen an das Amt für Naturschutz und Landschaftspflege/Untere Naturschutzbehörde, Telefon: 0385 5452519.

Wohin mit Elektroschott?

Liefern Sie ausgediente Elektrogeräte kostenfrei auf den Recyclinghöfen der Stadt Schwerin ab! Recyclinghöfe finden Sie in:

Recyclinghof Schwerin Süd:
Cottbuser Straße, Telefon 0385 4811-327
Lankow: ALBA Nord GmbH
Ziegeleiweg 12, Tel. 0385 48110
Wertstoffhof Stern Buchholz:
Ludwigsluster Chaussee 72, Tel. 0385 5770-250

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09:00 bis 19:00 Uhr
Samstag 08:00 bis 13:00 Uhr

Die Entsorgung von Elektroschrott ist entgeltpflichtig (außer Kleingeräte, die in die Gitterboxen auf den Recyclinghöfen passen). Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden kostenfrei zurück.

Elektroschrott kann viele verschiedene Schadstoffe enthalten, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen, aber auch wertvolles Material, das als Rohstoff zurückgewonnen werden kann. Daher wird sämtlicher Elektroschrott von der SAS getrennt von anderen Abfällen gesammelt und einer sachgemäßen Verwertung und Entsorgung zugeführt.

Lärmbelästigung der Nachbarn möglichst vermeiden

Die deutsche Lärmschutzverordnung untersagt störenden Lärm in der Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr und in der Abendzeit von 20 bis 22 Uhr werktags bzw. an Sonn- und Feiertagen. Für die Tageszeit von 6 bis 20 Uhr gilt, dass vermeidbare und störende Geräusche ebenfalls zu unterlassen sind. Mit Rücksicht auf die ruhebedürftigen Bewohner sollte auch die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr eingehalten werden.
Zur Hausordnung

Bitte betreiben Sie Musik nur in Zimmerlautstärke! Bei Partys bitte die Nachbarn informieren und besonders auf die Lautstärke nach 22 Uhr achten! Handwerkliche Tätigkeiten wie z.B. Bohren bitte rücksichtsvoll und nicht in den Mittags- und Abendstunden erledigen! Bitte informieren Sie nach Möglichkeit vorab Ihre Nachbarn!

Wenn Sie sich durch den Lärm von Mitbewohnern gestört fühlen, sollten Sie zunächst das persönliche Gespräch suchen und die betreffenden Mitbewohner um Ruhe bitten. Im gegenseitigen Interesse formulieren Sie Ihre Bitte äußerst höflich, um Provokationen u.Ä. vermeiden zu können! Sollten dieses Gespräch und eventuell weitere Gespräche nicht gefruchtet haben, informieren Sie bitte die Polizei, die für eine Unterlassung des ruhestörenden Lärmes sorgen kann. Bei lange anhaltenden Lärmbelästigungen bitten wir um Benachrichtigung, (E-Mail), damit wir gezielt den Ursachen nachgehen können.
E-Mail-Kontakt SWG: direkt@swg-schwerin.de

Haustiere nur mit Genehmigung

Das Halten von Tieren ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hiervon ausgenommen sind nur Kleintiere, wie zum Beispiel Wellensittiche, Fische und Hamster. In Ihrem eigenen Interesse lassen Sie sich in jedem Fall eine schriftliche Genehmigung für Ihren "Liebling" geben! (E-Mail: direkt@swg-schwerin.de)

Die meisten Mieter, die sich für Haustiere interessieren, wünschen sich sicherlich eine Katze oder einen Hund, daher geben wir Ihnen einige Hinweise:

Hund

Der Hund ist innerhalb der Wohnanlage stets an der Leine zu führen; Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen; für durch den Hund verursachte Schäden haften Sie. Mitbewohner dürfen durch den Hund nicht belästigt werden; Genehmigungen werden nur für einen Hund erteilt. Hunde sind von Kinderspielplätzen fernzuhalten.

Katze

Die Katze darf nur in der Wohnung gehalten werden; es dürfen keine Geruchs- oder Geräuschbelästigungen für die Mitbewohner auftreten. Es dürfen keine Verstopfungen durch Katzenstreu o.ä. auftreten; Verschmutzungen, die durch die Katze verursacht wurden, sind umgehend zu beseitigen. Sie haften für Schäden, die durch die Katze verursacht wurden; die Katze darf nicht zu Zuchtzwecken gehalten werden.

Ungeziefer? Wir bieten Hilfe an

Trotz aller Reinlichkeit kann es vorkommen, dass sich in der Wohnung Ungeziefer breit macht.

Beugen Sie dem Eindringen von Schädlingen vor! Bewahren Sie Lebensmittel wie Mehl und Reis stets in gut verschließbaren Behältern auf! Gegen Feuchtigkeit und Wärme liebende Tiere wie Asseln, Silberfische und Schaben hilft es, Räume gut trocken zu halten. Hat sich aber dennoch Ungeziefer in Ihrer Wohnung eingenistet, prüfen Sie vor dem Einsatz der "chemischen Keule", ob es nicht andere Bekämpfungsmöglichkeiten gibt, denn was Insekten tötet, kann auch für Menschen gefährlich sein.

Nach den Vereinbarungen des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet, seine Wohnung ungezieferfrei zu halten. Für einen Befall, für den Mieter selbst verantwortlich sind, wird eine Bekämpfung nicht von uns beauftragt. Anders ist es bei Schaben, Speckkäfern, Pharaoameisen etc. Diese Maßnahmen sind aufwändig und betreffen häufig nicht nur eine einzige Wohnung. In solchen Fällen sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen, denn eine Bekämpfung durch einen Schädlingsbekämpfer kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Herkunft der Schädlinge ausgemacht wird und erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen in allen betroffenen Wohnungen in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt werden.

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie in Ihrer Wohnung Ungeziefer bemerken.

Was ist ein Notfall?

Notfälle sind Brände, Explosionen oder Überschwemmungen. Ein Notfall muss sofort behoben werden, um weitere Schäden abzuwenden. Wenn z. B. Wasser von Ihrer Zimmerdecke herabtropft, fragen Sie zunächst den entsprechenden Mieter. Öffnet Ihnen niemand die Tür, melden Sie diesen Schaden online oder natürlich auch telefonisch.

Bemerken Sie einen unangenehmen Gasgeruch – denken Sie bitte auch hier daran: Lieber vorbeugen und Ihren Verdacht äußern, als Gesundheitsgefährdungen oder Schäden in Kauf zu nehmen.

Stecken Sie mit dem Aufzug zwischen zwei Etagen fest, drücken Sie bitte den Alarmknopf und bewahren Sie die Ruhe! Innerhalb kürzester Zeit wird der Notdienst zur Stelle sein. Wenn Sie bemerken, dass der Aufzug nicht betriebsbereit ist, melden Sie dies umgehend Ihrem zuständigen Sachbearbeiter!

Bitte helfen Sie mit und denken Sie daran: Je eher Sie uns oder ggf. die Feuerwehr in solchen Situationen benachrichtigen, desto sicherer lassen sich Verletzungen vermeiden und umso geringer sind Schäden an Ihrem und unserem Eigentum.

Vorbeugen von Notfällen

Helfen Sie mit, Schäden schon im Vorfeld zu vermeiden! Schalten Sie bitte beim Verlassen Ihrer Wohnung alle elektrischen Geräte aus! Auch die Wasserzuflusshähne sollten beim Verlassen geschlossen werden.

Wenn Sie verreisen, denken Sie bitte daran, den Haupthahn abzudrehen und die Netzstecker herauszuziehen. Bitte informieren Sie uns gegebenenfalls per E-Mail, wo Ihre Schlüssel hinterlegt sind.

In allen unseren Wohngebäuden finden Sie für Ihre Sicherheit Feuerlöscher, Notausgänge, Fluchtwege, Nottreppen oder Dachausstiege. Bemerken Sie an diesen Dingen irgendwelche Beschädigungen oder aber sind Fluchtwege – z. B. durch Müll – versperrt, melden Sie das bitte unverzüglich Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, sind wir auch auf Ihre Hilfe angewiesen.

Türschilder – was bei der Montage zu beachten ist

Durch die Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG werden am Hauseingang (Klingelanlage), an der Wohnungsklingel und an Ihrem Briefkasten Namensschilder angebracht.

Namensschilder dürfen an Wohnungseingangstüren nur so angebracht werden, dass sie rückstandslos und ohne jegliche Beschädigung der Türen wieder entfernt werden können (z. B. mit Powerstrips).

Ist das Mietverhältnis beendet und ziehen Sie aus, sind die Schilder wieder zu entfernen.

Wasser – und was Sie dazu wissen sollten

Informationen zum Schweriner Trinkwasser finden Sie auf der Homepage der Schweriner Stadtwerke, kurz: SWS, unter www.swsn.de. Hier finden Sie ebenfalls nützliche Hinweise, um den Trinkwasserverbrauch zu senken.

Sofern ein fremd- oder selbstverursachter Wasserschaden an der Mietsache auftritt, sollten Sie uns umgehend benachrichtigen. Im Übrigen empfehlen wir den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung und einer Hausratversicherung.

Bitte denken Sie daran, dass einmal jährlich eine Ablesung der Kalt- und Warmwasseruhren stattfindet.

Nähere Informationen zur Wasserkostenabrechnung finden Sie unter Betriebskosten – was gehört dazu?

Heizung: umweltgerecht und kostensparend

  • Heizkostenverteiler
  • Lüften
  • Thermostatventile
  • Einstellung der Thermostatventile
  • Hinweise zur Kostenersparnis
  • Thermostatventile und Lüften

Heizkostenverteiler

Die Verbrauchswerte werden überwiegend mittels elektronischer Heizkostenverteiler (EHKV) ausgelesen. Die Auslesung erfolgt meist über Funk, so dass kein Zugang zur Wohnung gewährleistet werden muss. In einem Teil des Bestandes sind HKV nach dem Verdunstungsprinzip installiert. Hier gibt es bei Nutzerwechsel keine Zwischenablesung. Die Aufteilung der Wärmekosten erfolgt in diesem Fall nach Gradzahltagen. 

HINWEIS: Unabhängig davon, wie die Heizkostenverteiler in Ihrer Wohnung angebracht wurden: Bitte vermeiden Sie es, diese empfindlichen Geräte zu beschädigen, mit Farbe zu überstreichen o.Ä. Wie Sie Ihre Verbrauchswerte senken können, erfahren Sie auf den Folgeseiten.

Lüften

Wie können feuchte Stellen, Stockflecken, Schimmel, Tapetenlösen und Modergeruch in den Räumen besonders im Winter verhindert werden?

Die Feuchtigkeit kommt von innen, nicht von außen! Luft verbindet sich mit Wasser, deshalb enthält sie eine mehr oder weniger große Menge Wasser in Form von Wasserdampf. Die Luft kann jedoch nur begrenzt dampfförmiges Wasser aufnehmen. Dies hängt im Wesentlichen von der Lufttemperatur ab. 1 m³ Luft mit einer Temperatur von 0 °C kann höchstens 5 Gramm Wasser aufnehmen. Bei 20 °C beträgt die Belastungsgrenze 17 Gramm und bei 30 °C schon 30 Gramm Wasser.

Wird in einer Wohnung mit Feuchtigkeit angereicherte Luft abgekühlt, kann die Temperatur unterschritten werden, bei der die Luft den unsichtbaren Dampf nicht mehr festhalten kann, sondern Teile davon als Wasser ausscheiden muss. Die Ausscheidung beginnt dort am ehesten, wo die Abkühlung der Luft am weitesten fortgeschritten ist, d. h. an den kältesten Stellen im Raum wie z. B. an Fensterscheiben oder in Raumecken. Das dampfförmige Wasser muss durch ausreichenden Luftaustausch regelmäßig aus der Wohnung abgeführt werden, wenn es nicht langsam die Wände durchfeuchten und zerstören soll.

Zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden und daraus entstehenden Schimmelpilzbildungen sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen:

  • Ausreichendes Heizen in allen Räumen
  • Zirkulation der Raumluft durch Abstand zwischen Wand und Schrank ermöglichen
  • Heizkörper möglichst nicht verkleiden
  • Geschlossene Türen
  • Größere Blattpflanzen in gut beheizten Räumen aufstellen
  • Möglichst schnellen Luftaustausch - zwischen 5 bis 10 Minuten - ermöglichen durch weitgeöffnete Fenster und Türen
  • Keine Dauerlüftung durch spaltenbreites Offenhalten oder Ankippen von Fensterflügeln
  • Kurzes Lüften nach Duschen oder Kochen


Thermostatventile

Nutzen Sie die Vorteile und sparen Sie dazu noch Geld, indem Sie folgende Hinweise beachten:

Die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage wird zentral geregelt, d.h., die in das Haus gelieferte Heizwassertemperatur ist unterschiedlich hoch und wird mit Regeleinrichtungen der jeweils herrschenden Außentemperatur angepasst. Das Thermostatventil sorgt selbständig und zuverlässig für eine nahezu konstante Innentemperatur und trägt somit zur Einsparung von Heizkosten bei. Der Heizbetrieb wird im Zeitraum von 22.30 bis 05.30 Uhr reduziert, nicht abgeschaltet. Das bedeutet, es wird die Vorlauftemperatur abgesenkt (Nachtabsenkung).

Das Wohlbehagen unterliegt einem sehr subjektiven Urteil. Hier bieten die Thermostatventile eine ideale Ergänzung zur elektronischen außentemperaturabhängigen Regelung. Sie gestatten es, in vernünftigen Grenzen die Temperatur eines jeden Raumes einzustellen und einzuhalten. Das Thermostatventil sollte nie zu hoch eingestellt werden. Bei zu hoher Einstellung wird die Temperaturregelung unwirksam gemacht. Wenn Ihr Thermostatventil mit Einstellziffern ausgerüstet ist, sind angenehme Wohnraumtemperaturen im Allgemeinen zwischen den Einstellziffern 3 und 4 zu erreichen. Auch bei voll geöffnetem Ventil sollen nur die durch die Regelung eingestellten Temperaturen erreicht werden (DIN 4701 Teil II):

Wohnräume: 22 °C
Schlafräume: 18 °C
Küche: 20 °C
Bäder: 24 °C
beheizte Nebenräume
Vorräume, Flure 15 °C
Treppenhäuser: 10 °C

Thermostatventile – Hinweise zur Kostenersparnis

Thermostatventile erfassen auch die so genannte Fremd- und Gratiswärme, die z. B. von der Sonne, elektrischen Lichtquellen, Kochherden, Fernsehgeräten usw. sowie auch vom Menschen selbst abgegeben werden. Das Thermostatventil berücksichtigt diese Wärme und drosselt die Wärmezufuhr zum Heizkörper. Dadurch wird der Heizkörper nur teilweise warm oder er kann völlig erkalten, ohne dass die Innentemperatur absinkt.

Achten Sie bitte bei Nutzung eines Zweirohrheizsystems (modernisiert) darauf, dass Sie beim Verlassen der Wohnung oder in der Nacht Ihre Heizungen nicht komplett herunterregeln. Eine gleichmäßige Beheizung spart am Ende mehr Heizenergie und Geld als das ständige Wiedererwärmen ausgekühlter Räume.

Beim Einrohrheizsystem hingegen sorgt die nicht beeinflussbare Rohrwärmeabgabe bereits dafür, dass die Räume nicht vollständig auskühlen. Insofern kann bei dieser Heizungsart auch bei kürzerer Abwesenheit komplett heruntergeregelt werden.

Das Zustellen der Heizflächen z. B. mit Möbelstücken, das Anbringen von Heizkörperverkleidungen sowie langer Gardinen und Übergardinen behindern die Wärmeabgabe an den Raum. Der Energieverbrauch wird erhöht und dementsprechend auch die Heizkosten. Das Heizkörperthermostat muss völlig frei bleiben, damit es jederzeit von der Raumluft "umspült" wird und somit einwandfrei arbeiten kann.

Thermostatventile und Lüften

Während der Heizperiode sollten die Fenster nur kurz (ca. 5 - 10 Minuten) zum Lüften geöffnet werden. Ist ein Lüften erforderlich, sollten Sie vorher immer die Thermostatventile in die niedrigste Stellung bringen.
Denn das Heizkörperthermostat versucht, auch bei geöffneten Fenstern die Temperatur zu halten, d. h., es öffnet die Heizwasserzufuhr voll. Mit einem voll geöffneten Heizkörperventil verschwenden Sie Energie und Ihr Geld. Allerdings kann es vorkommen, dass der Heizkörper in der Stellung "*" (Frostschutz, ca. 6 °C) und geöffnetem Fenster trotzdem warm wird.

Nach dem Schließen der Fenster müssen Sie das Thermostat natürlich wieder auf die ursprüngliche Einstellung drehen.

Strom: Anbieter kritisch vergleichen

Seit der Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes im April 1998 kann jeder Verbraucher seinen Strom dort kaufen, wo er am preiswertesten ist.

Den Anbieter zu wechseln, lohnt sich aber nicht in jedem Fall. Grund dafür ist unter anderem, dass immer noch das Ursprungsunternehmen den Strom des billigeren Konkurrenten bis ins Haus liefert – und daran natürlich  vergleichbar mit der Telekom bei den Telefonanschlüssen – auch verdient. Schwierig ist es zudem, einen geeigneten, wirklich preiswerten Anbieter zu ermitteln, denn im Gegensatz zu den Industrieunternehmen weiß der normale Endverbraucher in aller Regel nicht, wie viel Strom er wann benötigt. Mittlerweile kann man aber mit so genannten Lastenprofilen seinen Verbrauch in etwa einschätzen. Nähere Infos auf www.verivox.de

Bei manchen Haushalten lohnt sich der Wechsel allerdings kaum, denn je geringer der Verbrauch, desto niedriger ist auch die Summe, die pro Jahr eingespart werden kann.

Grundsätzlich ist es egal, wo der Lieferant sitzt: Es ist problemlos machbar, in Schwerin zu wohnen, den Strom aber aus Schweden zu beziehen. Ob das sinnvoll ist, steht freilich auf einem anderen Blatt, denn man sollte nicht nur den wirtschaftlichen Aspekt bei der Wahl des Anbieters berücksichtigen, sondern auch den ökologischen.

Vor dem Wechsel sollten mehrere Angebote eingeholt und kritisch verglichen werden:

  • Genau prüfen, ob der Endpreis mit allen Preisbestandteilen genannt ist (Arbeitspreis, Grundpreis, Verrechnungspreis, Preis für Durchleitung einschließlich Konzessionsabgabe, Stromsteuer, Mehrwertsteuer, eventuell ein fixer zusätzlicher Preisbestandteil bei Mindermengenabnahme)
  • Ist ein genauer Termin für den Beginn der Stromlieferung genannt?
  • Keine längerfristigen Bindungen eingehen, eine Bindung bis zu einem Jahr ist empfehlenswert.