Wartung

Wartung von technischen Anlagen

Alle technischen Einrichtungen in der Wohnanlage werden regelmäßig gewartet und werden deshalb zu den Betriebskosten gezählt.

Heizung/Warmwasser

Die vorhandenen Heizstationen werden regelmäßig überprüft und gewartet, um eine reibungslose Funktionalität zu gewährleisten. Diese Aufwendungen gehen in die Betriebskosten ein. Reparaturen, die eventuell notwendig sind, finden keinen Eingang in Ihre Betriebskostenabrechnung.

Aufzug

Wir haben mit diversen Firmen Wartungsverträge abgeschlossen. Die durch diesen Vertrag entstehenden Kosten gehen als Wartungskosten in Ihre Betriebskosten-abrechnung ein. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für die Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege der Anlage, regelmäßige Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und -sicherheit (TÜV) einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann. Die eventuell auftretenden Reparaturkosten und finden keinen Eingang in Ihre Betriebskostenabrechnung.

Sonstige Wartungskosten

Können in einzelnen Objekten je nach Gebäudeart oder Modernisierungsgrad für die Wartung vorhandener Lüftungsanlagen, Feuerlöscher (Hochhäuser) oder Drehtürantriebe (Appartementhäuser) anfallen.