Ämter und Behörden

Soziale Notlage – was nun?

Jeder Mensch kann durch verschiedene Umstände in Not geraten, sei es durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Verlust des Partners ... Jeden kann es treffen! Häufig ist neben der persönlichen Bewältigung von Problemen auch eine finanzielle Notsituation zu überbrücken – und Möglichkeiten der Hilfe müssen ausgelotet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen hat jeder Bürger Anspruch auf Unterstützung, das ist gesetzlich geregelt und hat nichts mit Almosen zu tun.

Bei allen finanziellen Belastungen ist die Gewährleistung der Mietzahlung am wichtigsten, damit die Inanspruchnahme des Wohnraums gesichert werden kann. Was ist also zu tun, wenn Zahlungsschwierigkeiten zu überwinden sind?
 
Der erste Schritt ist das vertrauensvolle Gespräch mit Ihrer Genossenschaft. Kompetente Mitarbeiter beraten Sie diskret bzw. vermitteln entsprechende Hilfe. Oft lässt sich schnell klären, ob ein Anspruch auf Mietzuschuss besteht – besser bekannt als Wohngeld. Auch hier handelt es sich um einen Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, und nicht um Almosen. Wie in allen Lebensbereichen gilt: Gesprächsbereitschaft ist Voraussetzung, um Probleme zu lösen und "böses Erwachen" zu verhindern.

Die soziale Gesetzgebung regelt alle Ansprüche auf staatliche Leistungen und die entsprechenden Zuständigkeiten. Da Umfang und Vielfalt der Regelungen häufig verwirrend scheinen, ist es sinnvoll, sich zielgerichtet zu informieren. Mietzuschuss können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde.

WO ist WAS in Schwerin zu beantragen? Darüber kann das BürgerBüro im Stadthaus, Am Packhof 2-6, grundsätzliche allgemeine Auskünfte erteilen, sowohl über Mietzuschuss als auch über Grundsicherungsleistungen oder andere Belange.

BürgerBüro der Stadt Schwerin
Telefon: 0385 545-1111
E-Mail: buergerbuero@schwerin.de

Amt für Soziales und Wohnen
Telefon: 0385 545-2131
E-Mail: sblock@schwerin.de

Die Agentur für Arbeit Schwerin ist die wichtigste Adresse, wenn Leistungen bei drohender oder bereits vorhandener Arbeitslosigkeit zu beantragen sind. Es ist allgemein bekannt, dass sich diese Leistungen in zwei Hauptgruppen zusammenfassen lassen – Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Doch darüber hinaus gibt es weitere Regelungen zur Grundsicherung und sonstige Hilfen, z. B. für spezifische Altersgruppen. Direkte Kontaktaufnahme und Information sind daher unumgänglich:

Agentur für Arbeit Schwerin
Am Margaretenhof 14 - 16, 19057 Schwerin
Telefon: 01801 555111 von Mo. bis Fr. 08:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail: schwerin@arbeitsagentur.de

Weitere Unterstützung bieten Vereine und Verbände wie z. B. der Arbeitslosenverband mit integrierter Schuldnerberatungsstelle in Schwerin. Nähere Angaben dazu sind über unseren Verein "Hand in Hand" e.V. möglich. Die Vermittlung von beratender Hilfe wird auch über unsere Nachbarschaftstreffs angeboten.