Das Verzeichnis der gewählten Vertreterinnen und Vertreter liegt gemäß § 15 der Wahlordnung für die Dauer von zwei Wochen in den Geschäftsstellen der Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG in der Arsenalstraße 12 und in der Egon-Erwin-Kisch-Straße 18 zur Einsichtnahme aus.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 08.06.2026 bis 22.06.2026 während der üblichen Geschäftszeiten. Eine Abschrift des Vertreterverzeichnisses kann auf Verlagen ausgehändigt werden.
Die Namen der gewählten Vertreterinnen und Vertreter werden zudem im „Boten Juni 2026“ abgedruckt.
Bekanntmachung über die Auslegung des Vertreterverzeichnisses
05.06.2026