Kündigung

Kündigung – falls es doch einmal dazu kommt

Falls Sie daran denken Ihre Wohnung zu kündigen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns kurz mitteilen, warum Sie ausziehen möchten. Bei jedem Mieter gibt es dafür ganz unterschiedliche Gründe.

Wenn Sie einverstanden sind, wird der zuständige Sachbearbeiter dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um Ihnen ein persönliches Gespräch anzubieten. Hierbei würden wir gerne näher auf die von Ihnen geschilderten Gründe und Ihre eventuelle Unzufriedenheit eingehen. So können wir vielleicht gemeinsam eine passende Lösung für Probleme bzw. Ihren Wohnungswunsch finden. Vorab können Sie schon einmal einen Blick auf die Wohnungsangebote werfen, die wir für Sie bereit halten.

Wenn Sie sich dennoch entscheiden sollten, unser Unternehmen zu verlassen, bedauern wir dies und wünschen Ihnen zu Ihrer neuen Wohnung alles Gute. Gleichzeitig bieten wir Ihnen schon jetzt unsere Beratung an, wenn Sie wieder einmal an einem neuen Zuhause interessiert sein sollten.

Ihre schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingehen, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam wird. Alle Mieter der Wohnung müssen unterschreiben.

Selbstverständlich werden wir uns bemühen, die Wohnung so früh wie möglich wieder zu vermieten. Dabei versuchen wir auch Ihren Wünschen bezüglich der Stellung eines Nachmieters entgegenzukommen.