Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft
Sobald Sie in eine unserer Mietwohnungen ziehen, werden Sie nicht nur Mieter, sondern gleichzeitig Mitglied unserer Genossenschaft. Damit kommen Sie in den Genuss vieler Vorteile. Unser Mietvertrag räumt Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht ein. Ein breites Dienstleistungsangebot rund ums Wohnen erhöht die Lebensqualität – angefangen vom Umzug bis hin zu kostenlosen Kleinreparaturen. Soziales Engagement sorgt für stabile Nachbarschaften. Als Mitglied erwerben Sie Genossenschaftsanteile, deren Anzahl sich nach Wohnungsgröße und Baujahr richtet. Gleichzeitig bestimmen Sie gleichberechtigt und gemeinschaftlich über Ihr Wohnen und die Geschäftspolitik Ihrer Genossenschaft. Es lohnt sich also Mitglied zu werden.
Eine große Anzahl von Schwerinern wohnt bereits Jahrzehnte in unserer Genossenschaft. Die Treue dieser Mitglieder freut uns besonders.
Möchten Sie ebenfalls Mitglied in unserer Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft werden, füllen Sie bitte das Wohnungsanfrage-Formular am Ende der Seite aus.
Unser Mitgliederservice – Ihre Vorteile
Eine Mitgliedschaft in der SWG eG ist in jederlei Hinsicht ein Gewinn für Sie.
Ihre Vorteile:
- Ihre Mitsprache ist gefragt
- SWG – ein stabiles Unternehmen
- Lebenslanges Wohnrecht
- Seniorenbetreuung
- Anspruch auf Wohnraumversorgung
Ihre persönliche Sicherheit:
- Vereinbarkeit der Mitgliedschaft
- Wahl des Wohngebietes
- Kostenlose Kleinreparaturen
- Finanzieller Zuschuss bei Anfangsrenovierungen
- Rechtsberatung
- Günstige Mieten
Komfortabel und zeitgemäß:
- Mieternahe Betreuung
- Umzugsservice
- Notdienstzentrale
- Wohnraumversorgung der Kinder
- Vermittlung von Dienstleistern
- Regelmäßige Mieterinformation
Unsere gesamte Aufmerksamkeit gilt der ständigen Verbesserung unseres Services.
Wie werde ich Mitglied?
Mitglied kann man werden, indem ein Aufnahmeantrag gestellt wird und bei Aufnahme ein Geschäftsanteil sowie eine Eintrittsgebühr gezahlt werden. Nachteile gibt es nicht. Genossenschaften haben im Vergleich zu Gesellschaften nur eine anders funktionierende Struktur auf der Grundlage einer Satzung.
Die Mitglieder wählen eine Vertreterversammlung; diese wiederum den Aufsichtsrat. Über diesen Weg ist eine demokratische Mitbestimmung gegeben. Auf Antrag kann jedes Mitglied eine freie Wohnung besichtigen und anmieten.
Je nach Wohnungsgröße müssen weitere Geschäftsanteile übernommen werden. Diese verbleiben in der Wohnungsgenossenschaft und werden bei Aufkündigung der Mitgliedschaft (unter Einhaltung einer Kündigungsfrist) wieder ausgezahlt. Das ist vergleichbar mit den sonst üblichen Mietkautionen.
Unsere Satzung regelt, dass bis zu vier Prozent Dividende auf Genossenschaftsanteile ausgezahlt werden können, wenn das Unternehmen mit Gewinn arbeitet. Das ist aber immer eine Entscheidung der Vertreterversammlung. Viele Jahre ist es bei uns und überhaupt in den neuen Ländern dazu nicht gekommen, weil wir vor allem in die Sanierung und Modernisierung unserer Wohnungen investiert haben. Im 60. Jubiläumsjahr unserer Genossenschaft hat die Vertreterversammlung erstmals eine Dividendenzahlung beschlossen.
Übersicht Geschäftsanteile
Information über die Höhe der zu übernehmenden Pflichtanteile
Der erste Genossenschaftsanteil in Höhe von 153,00 Euro sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro sind erst am Tag des Erwerbs der Mitgliedschaft in der Genossenschaft einzuzahlen.