Dienste

Dienste

Welche Aufgaben übernimmt der Hausmeister?

  • Überwachung des Zustandes des Hauses, der Gemeinschaftsräume und der Gemeinschaftseinrichtungen
  • Übernahme der Verkehrsicherungspflicht, die uns im Rahmen unserer Tätigkeit als Vermieter obliegt, zum Beispiel beim Brandschutz, Beseitigung von Hindernissen im Treppen-, Hausflur-, und äußeren Eingangsbereich, Sicherung der Fluchtwege und der Notbeleuchtung, Sicherung des Frostschutzes und
  • Bedienung von Ventilen im Notfall
  • Überwachung auf Einhaltung der Hausordnung
    Schlüsseldienste, Schließdienste
  • Kontrolle Beleuchtung
  • Kontrolle Heizungsanlage, Sichtprüfung, Füllmengen (Öl)
  • Grobschmutz beim Rundgang innen/außen entfernen
  • Aufnahme von Beanstandungen
  • Kontrolle Handfeuerlöscher
  • Sichtkontrolle der Haustechnik
  • teilweise Grünlandpflege
  • teilweise Containerplatzreinigung
  • Mülltonnen zur Abfuhr zurechtstellen
  • Informationsdienst zur Verwaltung über Ihre Anliegen, technische Defekte, Brennvorräte und Zählerstände
  • Sauberhalten der Zufahrten
  • Der Hausmeister fungiert weiterhin als Ansprechpartner für Sie
  • Einweisung und Überwachung der fachlichen Kundendienste bei Fernwärmeversorgung, Personenaufzügen oder der zur Ausführung von Arbeiten herangezogenen sonstigen Unternehmen, z. B. Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung usw.
  • Winterdienst der nicht öffentlichen Gehwege
  • Ausführung kleiner Instandsetzungsarbeiten

Hinweis:

In Ihrer Nebenkostenabrechnung werden nur Hausmeisterkosten umlagefähig, die auch Betriebskostenpositionen nach der Betr.KV sind. Um eine genaue Trennung von Instandhaltungs- und Verwaltungskosten zu gewährleisten, führen alle SWG-Hausmeister einen ausführlichen Arbeitszeit- und Tätigkeitsnachweis.

Wenn's mal klemmt ...

Bei technischen Störungen außerhalb der normalen Geschäftszeiten, z. B. bei Ausfall der Heizungsanlage, Betriebsstörungen des Aufzugs etc. wenden Sie sich bitte an die Notfallnummer:

F&S Sicherheitstechnik und Service GmbH
Telefon: 0385 7426-400

Benutzen Sie diese Nummer wirklich nur im Notfall
Zur Meldung von Mängeln an der Mietsache verwenden Sie bitte unser Formular.

Adressen von Dienstleistern

Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG

Hauptgeschäftsstelle Arsenalstraße 12 (Innenstadt)
Telefon: 0385 74 500 
Telefax: 0385 7450-139
E-Mail: direkt@swg-schwerin.de

Geschäftsstelle Egon-Erwin-Kisch-Str. 18 (Großer Dreesch)
Telefon: 0385 74 500 
Telefax: 0385 7450-250

In Notfällen: außerhalb der Öffnungszeiten
0385 7426-400 F&S Notdienstzentrale 

Kabelfernsehen, Kundendienst:
PŸUR (Tele Columbus Gruppe)
Telefon: 0180-2020810017
Telefax: 089-95085390
E-Mail: www.pyur.com/kontakt

Bankverbindung der SWG eG

Die Bankverbindung unserer Genossenschaft lautet:

IBAN:    DE 74 1405 2000 0190 0001 04
BIC:      NOLADE21LWL
bei der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

Bitte vergessen Sie nicht, bei sämtlichen Zahlungen als Verwendungszweck Ihre vollständige Mieternummer und Ihren Namen anzugeben. Nur so kann eine einwandfreie Zuordnung gewährleistet werden.

Um eine noch bessere Zuordnung zu gewährleisten, wendet unsere Genossenschaft  schon seit einigen Jahren das sogenannte BK01-Clearing-Account-Verfahren an. Zu diesem Zweck erhalten alle Mieter ihr eigenes BK01-Mietzahlungskonto. Dieses ermöglicht uns, sämtliche Einzelüberweisungen automatisiert und korrekt zu verbuchen. Sollte Ihnen die BK01-Nummer bisher noch nicht bekannt sein, setzen Sie sich bitte mit unserer Mietebuchhaltung in Verbindung.

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates:
Die für Sie bequemste Lösung ist hingegen, wenn Sie uns ein SEPA-Lastshriftmandat zum automatischen Einzug Ihrer Miete erteilen. In diesem Fall bucht die Genossenschaft zum Monatsanfang den jeweils aktuellen Mietbetrag von Ihrem Konto ab. Dies bietet für Sie den Vorteil, dass wir jährliche Mietveränderungen wie beispielsweise aus der Nebenkostenabrechnung automatisch für Sie berücksichtigen. Das uns erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden.

SEPA-Lastschriftmandat

Infos rund ums TV

FERNSEHEN: Wie kann man den Kabelfernseh-Anschluss bekommen?

Ihre Wohnung ist mit einem Kabelfernseh-Anschluss ausgestattet.

Sie brauchen nichts weiter zu tun, als Ihr TV-Gerät oder Radio mit der Kabelanschlussdose zu verbinden. 
Ist der vorhandene Kabelanschluss vielleicht verplombt? Wollen Sie mehr sehen als nur die Grundleistung?
Der nachfolgend genannte Dienstleister bietet Ihnen die Zusatzleistung oder Extraleistung. Melden Sie sich unter folgenden Kontaktangaben:

PŸUR (Tele Columbus Gruppe)
Telefon: 0180-2020810017
Telefax: 089-95085390
E-Mail: www.pyur.com/kontakt


Was kostet mich das Kabelfernsehen?
Die Grundgebühr beträgt 9,50 Euro pro Monat und wird mit den  Betriebskosten abgerechnet.

Was ist die GEZ-Gebühr?
Die Rundfunk- und Fernsehgebühr ist zusätzlich an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln zu zahlen. An- und Abmeldeformulare finden Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Auskunft über die aktuelle Gebührenhöhe erhalten Sie bei der GEZ in Köln oder bei der NDR-Gebührenberatung in Rostock. Eine Gebührenbefreiung kann gegebenenfalls beim örtlichen Sozialamt beantragt werden.

Übersicht Schlüsseldienste

Die Wohnanlage verfügt über eine Sicherheitsschließanlage. Schlüssel können nur über den für Ihr Haus zuständigen Schlüsseldienst auf eigene Kosten bestellt werden. Bitte geben Sie dabei die Schlüsselnummer und die gewünschte Anzahl an.

Wohngebiete und zuständiger Schlüsseldienst
 

Buchenweg
AuF Alarm- und Fernwirksysteme Schwerin GmbH
Nordring 25 in 19073 Wittenförden
Telefon: 0385 645 08 22

Lankow, Weststadt, Altstadt, Wittenförden sowie Wossidlostraße 63-69, 
Dr.-Hans-Wolf-Straße 73-85, Wismarsche Straße 303-317

(Ausnahme Buchenweg, siehe oben)
Fa. Maier, Peter
Bäckerstraße 14 in 19053 Schwerin 
Telefon: 0385 71 31 35

Dreesch, Neu-Zippendorf, Mueßer Holz, Krebsförden
Fa. Schlüssel-Steffen
Am Grünen Tal 20 in 19063 Schwerin (Köpmarkt)
Telefon: 0385 397 01 67

Infos zum Winterdienst

Wohngebiete Großer Dreesch, Neu Zippendorf, Mueßer Holz und Krebsförden

Die Schnee- und Eisbeseitigung in den o. g. Wohngebieten erfolgt durch: 
 
Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG
Bereich Grünlandpflege/ Winterdienst

Telefon: 0385 7450-264
Telefax: 0385 7450-250
E-Mail: direkt@swg-schwerin.de

Der Winterdienst wird vom 1. November bis 31. März des Folgejahres gemäß der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Schwerin und nach Witterungslage durchgeführt. Als Abstumpfungsmaterial wird Sand benutzt. Die Reinigungszeit richtet sich nach den Vorgaben der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Schwerin. Bei lang anhaltenden Niederschlägen oder Glätte können die Einsätze länger andauern beziehungsweise werden kontinuierlich durchgeführt. Die Aufgaben des Winterdienstes umfassen im Einzelnen:

  • Beschaffung und Einlagerung von Streugut
  • Bereitstellung 24-Stunden-Schnee-und-Eiswache
  • Räumen der öffentlichen Gehwege von Schnee und Eis
  • Abstumpfen der öffentlichen Gehwege durch Sand

HINWEIS:

Die Bereitstellung von Streusand für die einzelnen Hauseingänge erfolgt nach telefonischer Bestellung im Bereich Winterdienst bei Herrn Blum, Telefon: 0385 7450-264