Welche Aufgaben übernimmt der Hausmeister?
- Überwachung des Zustandes des Hauses, der Gemeinschaftsräume und der Gemeinschaftseinrichtungen
- Übernahme der Verkehrsicherungspflicht, die uns im Rahmen unserer Tätigkeit als Vermieter obliegt, zum Beispiel beim Brandschutz, Beseitigung von Hindernissen im Treppen-, Hausflur-, und äußeren Eingangsbereich, Sicherung der Fluchtwege und der Notbeleuchtung, Sicherung des Frostschutzes und
- Bedienung von Ventilen im Notfall
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Überwachung auf Einhaltung der Hausordnung
Schlüsseldienste, Schließdienste - Kontrolle Beleuchtung
- Kontrolle Heizungsanlage, Sichtprüfung, Füllmengen (Öl)
- Grobschmutz beim Rundgang innen/außen entfernen
- Aufnahme von Beanstandungen
- Kontrolle Handfeuerlöscher
- Sichtkontrolle der Haustechnik
- teilweise Grünlandpflege
- teilweise Containerplatzreinigung
- Mülltonnen zur Abfuhr zurechtstellen
- Informationsdienst zur Verwaltung über Ihre Anliegen, technische Defekte, Brennvorräte und Zählerstände
- Sauberhalten der Zufahrten
- Der Hausmeister fungiert weiterhin als Ansprechpartner für Sie
- Einweisung und Überwachung der fachlichen Kundendienste bei Fernwärmeversorgung, Personenaufzügen oder der zur Ausführung von Arbeiten herangezogenen sonstigen Unternehmen, z. B. Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung usw.
- Winterdienst der nicht öffentlichen Gehwege
- Ausführung kleiner Instandsetzungsarbeiten
Hinweis:
In Ihrer Nebenkostenabrechnung werden nur Hausmeisterkosten umlagefähig, die auch Betriebskostenpositionen nach der Betr.KV sind. Um eine genaue Trennung von Instandhaltungs- und Verwaltungskosten zu gewährleisten, führen alle SWG-Hausmeister einen ausführlichen Arbeitszeit- und Tätigkeitsnachweis.










